Herrn
Prof.Dr.Franz Michels Limburg a. _d_. L_. Dietzerstr.19
A/R/B 23.August 1945.
Lieber Herr Michels!
Ein Doktor der Geologie, ohne Stellung, will sich etwas mit der priü tischen Geologie befassen und Gutachten machen. Er hat sieh wegen der Hohe der in Betracht kommenden Gebührensätze an mich gewandt und bittet mich, ihm die Satze der Landesanstalt nennen zu wellen. Ich weiss nicht, ob Sie diese nennen wollen bzw. dürfen. Er schreibt:
»Angesichts der Tatsache, dass man zurzeit mit allen Wünschen, aie auf Weiterarbeit im Universitäts- oder Museums-Betrieb gerichtet sine, kurz treten muss, habe ich mich erneut einer praktischen Tätigkeit zugewandt, die während dreier Jahre den Kern meiner wehrgeologi- schen Arceit darstellte: die Erschliessung von Trink- bzw. Nutzwasser Schon habe ich einige Interessenten bei der Hand, und es macht mir Freude, mich auf diese Weise nicht allein in meinem Fach nützlich machen sondern auch für meinen Unterhalt etwas sorgen zu können, da es Ja auf die Dauer unmöglich ist, nur von Substanz zu leben.
Eine wichtige Frage materieller Natur ist es nun, die mich heute veranlasst, von Ihnen eine vertrauliche Auskunft zu erbitten. Es handelt sich darum, dass mir weder die Höhe der in Freussen für eine der artige Beratungstätigkeit üblichen Gebühren, noch ihre Berechnungsweise bekannt ist. Ich möchte doch diese Grenze nicht wesentlich über oder unterschreiten, um mir selbst oder anderen nicht dadurch zu schaden. M.E. errechnen sieh die zu fordernden Gebühren aus verschiedenen Kööffizienten, wobei vermutlich
a) die Grösse des Objekts
b) die Länge der für die Begutachtung angewandten Zeit
c) der Anteil der Aussenarbeit daran
neben anderen die Hauptrolle spielen. Wenn Sie mir auch nicht exakt die beim Relehsamt üblichen Tarife anzugeben vermögen, so werden Sie doch sicher in der Lage sein, mir mit einigen Anhaltspunkten, bzw. annähernden Zahlen zu helfen. Ich weiss ja auch nicht, was ich zu