Berwaltungssitzung vom 36. Januar 190?.
B. B. NS IX, Seite 135 § V.
Das der Stad Frankfurt gehörige Gelände auf der Westseite des Museums ist an einen Privatmann verpachtet, der es in einem solchen Zustande der Verwahrlosung liegen lässt, dass schon mit Kücksicht auf den entstehenden Staub eine Lenderung nötig ist. Das Institut für Gemeinwohl hat sich erboten, das Gelände zu pachten, und darauf tennis Plätze anzrlegen, die an die Mitglieder aller beteiligten Vereine V gegen massige Zahlung vergeben werden sollen. Die Jährliche Pachtsumme ! betr *S t “• 800 '-> *"»« die N. G. M. 200.- pro Jahr zu zahlen hat.
, Die Verwaltung beschliesst, im flihblick darauf, dass Tennis
plätze sowohl vom ästhetischen wie vom praktischen Standpunkt die geeignetste Verwendung des Geländes bilden, einen Jährlichen Beitrag zur
Pa<|htsumme bis zu M. 300.- zu bewilligen.
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