öpielordnung.

1. Die Spielplätze stehen von 7 Uhr morgens ab zur Verfügung.

2. Die Spielplätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.

3. Die A. T. G. stellt das Netz. Die Bälle und Schläger haben die Spieler selbst zu besorgen.

4. Kein Mitglied hat das Anrecht, län­ger als 2 Stunden an einem Tage zu spielen. Bestimmte Stunden können nur durch Vorausbestellung beim Spielwart gesichert werden. Die letztere ist frühestens einen Tag vorher zulässig. Sind die Spieler 10 Minuten nach Beginn der be­stellten Zeit nicht anwesend, so kann der Platz anderweitig vergeben werden.

5. Den Anordnungen des Spielwartes ist unbedingt Folge zu leisten.