nckenbergischc Nafurfonschende Gesellschaft.

Telefon flml II, No. 954.

V

9. Juli 1914

Frankfurt a. M., Viktoria-Allee 7.

An die

Direktion der Senckenbergischen Natur forschenden Gesellschaft

HIEB

Ich erkenne an, dass ich verpflichtet bin, der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft alle Entsehädigungs-und Kostenbeträge zu erstatten, zu denen dieselbe auf Grund der für mich übernommenen Haftpflicht für Unfälle, die mir beim Betreten des Bahnkörpers zu- stossen sollten, im Wege des Prozesses verurteilt werden oder im Wege des Vergleiches sich verbindlich machen sollte. Dieses Aner­kenntnis erstreckt sich auch auf meine Erben. Ich erkenne ferner an, dass die Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft die Erlaubnis zum Betreten des Bahnkörpers auf allen zu dem Eisenbahndirektions- Saarbrücken gehörigen Strecken nur für mich persönlich er­wirkt hat, und dass sie für etwaige Mitnahme anderer Personen

Verantwortung ablehnt.

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