nckenbergischc Nafurfonschende Gesellschaft.
Telefon flml II, No. 954.
V
9. Juli 1914
Frankfurt a. M., Viktoria-Allee 7.
An die
Direktion der Senckenbergischen Natur forschenden Gesellschaft
HIEB
Ich erkenne an, dass ich verpflichtet bin, der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft alle Entsehädigungs-und Kostenbeträge zu erstatten, zu denen dieselbe auf Grund der für mich übernommenen Haftpflicht für Unfälle, die mir beim Betreten des Bahnkörpers zu- stossen sollten, im Wege des Prozesses verurteilt werden oder im Wege des Vergleiches sich verbindlich machen sollte. Dieses Anerkenntnis erstreckt sich auch auf meine Erben. Ich erkenne ferner an, dass die Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft die Erlaubnis zum Betreten des Bahnkörpers auf allen zu dem Eisenbahndirektions- Saarbrücken gehörigen Strecken nur für mich persönlich erwirkt hat, und dass sie für etwaige Mitnahme anderer Personen
Verantwortung ablehnt.
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