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Die Vermaltungs-Gefellfcksft nt. b. 6. erblickt ibre LaupttätigKeit in üer Sckokfung von Grleickterungen unü in üer Erhöhung üer Sickerbeit bei üen finanziellen und mirtfcksftlicken Hufgaben, die Vereinen oder privaten in ver- bindung mit Vereinen und gemeinnützigen Bestrebungen ermacklen.

Um diele Hufgabe ;n erfüllen, übernimmt die vermal- tungs-Gefelllcksft m. b. ß. folgende Arbeiten:

1. für Vereine otzne eigene Hnftalten:

a) bändige Kontrolle der Bücklingen oder gelegent­licke Revisionen,

b) die Kontrolle der Kaffe,

c) die Kontrolle der Vermögensverwaltung,

d) die Führung der Biicker und der Kaffe,

e) die gefamte Vermögensverwaltung.

2. für Vereine mit eigenen Hnftalten:

a) die Aufgaben wie oben unter a, b, c, d und e,

b) die Kontrolle der Einkäufe, der Betriebe und ihrer koften, wie überhaupt der gefamten Betriebsfüh­rung in tecknifcker und mirtfckcktlicker Beziehung, oder

c) die gefamte Betciebsführuug und Verwaltung für Recknnng des Vereins, be;m. der Anftalt.

3. Beratung und Begutacktung bei ßilfsdarlehen; auf wuufck auck die Gewährung des Darlehns in ihrem Namen an Stelle des Darlehnsgebers, fowie die Lr-

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