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Die Vermaltungs-Gefellfcksft nt. b. 6. erblickt ibre LaupttätigKeit in üer Sckokfung von Grleickterungen unü in üer Erhöhung üer Sickerbeit bei üen finanziellen und mirtfcksftlicken Hufgaben, die Vereinen oder privaten in ver- bindung mit Vereinen und gemeinnützigen Bestrebungen ermacklen.
Um diele Hufgabe ;n erfüllen, übernimmt die vermal- tungs-Gefelllcksft m. b. ß. folgende Arbeiten:
1. für Vereine otzne eigene Hnftalten:
a) bändige Kontrolle der Bücklingen oder gelegentlicke Revisionen,
b) die Kontrolle der Kaffe,
c) die Kontrolle der Vermögensverwaltung,
d) die Führung der Biicker und der Kaffe,
e) die gefamte Vermögensverwaltung.
2. für Vereine mit eigenen Hnftalten:
a) die Aufgaben wie oben unter a, b, c, d und e,
b) die Kontrolle der Einkäufe, der Betriebe und ihrer koften, wie überhaupt der gefamten Betriebsführung in tecknifcker und mirtfckcktlicker Beziehung, oder
c) die gefamte Betciebsführuug und Verwaltung für Recknnng des Vereins, be;m. der Anftalt.
3. Beratung und Begutacktung bei ßilfsdarlehen; auf wuufck auck die Gewährung des Darlehns in ihrem Namen an Stelle des Darlehnsgebers, fowie die Lr-
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