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z.H. des Direktors, Herrn Professor Dr. A. KN OB LA U C H
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Der hiesige Lederhandel ist bezüglich einer wichtigen Präge in eine Meinungsverschiedenheit mit den Zollstellen geraten und zwar in Bezug darauf, oh fertige Leder, welche als Chevreaux-Imitahion aus Amerika eingeführt werden und aus sogenannten Bastardfellen (East-India sheep skins) hergestellt sind, nach dem Zollsatz für Schaf- öder für Ziegenleder verzollt werden sollen. Der Herr Finanzminister hat sich bereit erklärt, üb^r die Angelegenheit Entscheidung zu treffen, wenn ihm ein solches Pell in natura vorgelegt werde. Durch die Preundlichiceit der Firma Oarl Simon Söhne in Kirn a.N., wdlche eigene Gerbereien in Ostindien besitzt, in welchen sie diese ostindischen Schaffelle ebenfalls bearbeitet, ist uns ein solches Pell zur Verfügung gestellt worden, und wir haben dasselbe dem Herrn Minister übersandt. Von diesem ist das fragliche Pell dem Direktor der Landwirtschaftlichen Hochschule zur Prüfung vorgelegt und uns mitgeteilt worden, dass dasselbe zweifellos als Ziegenfell, und zwar mit Rücksicht auf die scharfkantigen Hörner, zu betrachten sei. Wir können uns dieser Ansicht nicht anschliessen und verweisen besonders auf den Brief der Firma Carl Simon Söhne, wonach alle derartigen Pelle im Verkehr als Schaffelle angesehen werden .