den erklärt,dass diese Forderung erat dann fällig ist, wenn der P'iaco- dus dereinst definitiv in den Besitz der Gesellschaft überlegenden sein wird. Zur Ausstellung des von Prof. SALOMOS erbetenen Anerkennungsschreibens seitens der Direktion, wird unser Konsulent,Dr.Günther,die Angelegenheit nochmals genau prüfen.
Ermächtigung der Direktion,nach dem Rate von Dr. Günther auch diese Sache abschliessen zu dürfen.
4 . von Berlepschs Sammlung.
Die Direktion teilt mit,dass der Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen ist,da eine Antwort auf die von uns vorgeschlagenen Zahlungsbedingungen ( M.25CCC Anzahlung,Rest Zahlung innerhalb spätestens 10 Jahren nach Friedensschluss und zwar nach Wahl der Gesellschaft auf einmal oder in Raten,unter einer Verzinsung der Restschuld mit 4$) vom Rechtsanwalt der Familie Berlepsch bis Jetzt nicht eingetrcffen i st.
Unser Konsulent Herr Dr. Günther hat Schritte unternommen, das Weis’sche Vermächtnis hereinzubskommen.
Die Direktion macht die erfreuliche Mitteilung,dass Herr Dr. LCW-BEER sich bereit erklärt hat,10$ der Ankaufssumme (M70GÖC) als Beitrag zum Ankauf der Sammlung zu stiften.
5.
Es sind folgende Ergänzungswahlen vorzunehiaen: