den erklärt,dass diese Forderung erat dann fällig ist, wenn der P'iaco- dus dereinst definitiv in den Besitz der Gesellschaft überlegenden sein wird. Zur Ausstellung des von Prof. SALOMOS erbetenen Anerkennungs­schreibens seitens der Direktion, wird unser Konsulent,Dr.Günther,die Angelegenheit nochmals genau prüfen.

Ermächtigung der Direktion,nach dem Rate von Dr. Günther auch diese Sache abschliessen zu dürfen.

4 . von Berlepschs Sammlung.

Die Direktion teilt mit,dass der Kaufvertrag noch nicht ab­geschlossen ist,da eine Antwort auf die von uns vorgeschlagenen Zah­lungsbedingungen ( M.25CCC Anzahlung,Rest Zahlung innerhalb spätestens 10 Jahren nach Friedensschluss und zwar nach Wahl der Gesellschaft auf einmal oder in Raten,unter einer Verzinsung der Restschuld mit 4$) vom Rechtsanwalt der Familie Berlepsch bis Jetzt nicht eingetrcffen i st.

Unser Konsulent Herr Dr. Günther hat Schritte unternommen, das Weissche Vermächtnis hereinzubskommen.

Die Direktion macht die erfreuliche Mitteilung,dass Herr Dr. LCW-BEER sich bereit erklärt hat,10$ der Ankaufssumme (M70GÖC) als Beitrag zum Ankauf der Sammlung zu stiften.

5.

Es sind folgende Ergänzungswahlen vorzunehiaen: