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III. Enteignung der Kupfergegenstände.
Vom Magistrat-Hefbauamt wird die E,igentumsübertragung der von der S.N.G. gemeldeten Gegenstände/äXXXXXgX auf den Reichs- militätrfiskus verlangt. Die Gegenstände sind in der Zeit vom
14. bis 16. II. 16 in der Sophirenschule abzuliefern.
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Es wurden angemeLdet:
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1 V)aschkesse,l‘ circa 13 kg 1 Macerat,i'onsax>parat circa 125 Kg.
1 Mae^ationsbecken circa 20 MXXK kg, zusammen circa 158 Kg.
(Bei der/^ufStellung ist angenommen, dass das gemeldete Kupfer dach bei dieser Aufforderung nicht inbegriffen ist.)
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jj Es müsste vor allen Dingen" ein Ersatz für den Wasch
kessel beschafft werden. (Ersatz in Eisenblech, autogen geschweist yverzinkt, Boden 2 mm, Rest 1^ mm stark, würde 32 Mark kosten und ist in 3 - 4 Tagen lieferbar) Darf Ersatz bestellt werden?
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IV. Universitäts-Angelegenheiten
Die Universität teilt mit, dass sich bei der genaueren Nachprüfung der Pensionsrücklagen herausgestellt hat, dass für /J diese Rücklage nicht 10 sondern 12% notwendig sind und diese wurden bei der letzten Etatsberatung des Kuratoriums auch anerkannt. Dementsprechend sind im gegenwärtigen Haushaltungsplan soweit möglich 12% zugrunde gelegt; inzwischen hat sich auch die Dr. Senckenbergische Stiftung, das Neurologische Institut und andere mit diesem Satz einverstanden erklärt. Es wird gefragt, ob nicht auch die S. N. G. die erhöhte Pensionsrücklage von 12% bewilligen könnte. 4 ^
Ok
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