jechnei-Amt,
^SteMertsermaltwttg.
Frankfurt a. M., den
Paulsplatz 9.
Kontob
-deP-Zug^Liste,
Bez.-Nr,
Bei allen Eingaben sind die vorstehenden Nummern anzugebeir
Steuerßenachrichtigung ßetr. Haussleuer.
i
3ie werden hiermit benachrichtigt, daß Sie in Gemäßheit der Haus- und Landsteuer-Ordnung
vorn 30. April 1895, in der Fassung vom 30. Juli 1909, für das Steuerjahr 191 6 . für Ihre
umstehend aufgeführten, bebauten Liegenschaften nach deren beigesetzten Roherträgen zu den angegebenen Steuersätzen veranlagt worden sind.
Der hiernach zu entrichtende Gesamt-Steuersatz beträgt für ein Jahr
. —.4
Die Halissteuer ist in vierteljährlichen Terminen an die städtische Steuerzahlstelle zu zahlen, die auf dem anliegenden Steuerzettel bezeichnet ist.
Einsprüche gegen die Veranlagung sind nach § 69 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 binnen einer Frist von 4 Wochen vom Tage der Zustellung dieser Benachrichtigung ab bei uns anzubringen. Durch den Einspruch wird die Verpflichtung zur Zahlung nicht aufgeschoben (8 75 K. A. Ges.).
Form. Nr. 17«.
Haussteuer. Muster 2. 1000. 5. 15. 110.