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Aonto-Nr.

Eingaben ist die vor- Bez.-Nr. anzugeben.

Mr. ^ der Zugangstiste.

Beranlagungsjahr ISF^ >

teuerßenachrichtigung 6e1r. Aausßeuer.

werden hiermit benachrichtigt, daß Sie in LeM n 30. April 1895/19. Februar 1904/23. Oktober 190« M

«it der Haus- und Landsteuer-Ordnung ;§ Steuerjahr . für Ihre

stehend aufgeführten, bebauten Liegenschaften nach deren beigesetzten Erwerbswerten zu den ange- enen Steuersätzen veranlagt worden sind.

Der hiernach zu entrichtende Gesamt-steuersatz beträgt für ein Jahr

Die Haussteuer ist in vierteljährlichen Terminen an diejenige städtische Steuerzahlstelle zu

)len, von der Ihnen demnächst ein Steuerzettel zugehen wird.

Einsprüche gegen die Veranlagung sind nach § 69 des Kommunalabgabengesetzes vom . Juli 1893 binnen einer Frist von 4 Wochen vom Tage der Zustellung dieser Benachrichtigung bei uns anzubringen.

Durch den Einspruch wird die Verpflichtung zur Zahlung nicht aufgeschoben/(ß 75 K. A. Ges.).

Frankfurt a. M., den

Der Magistrat.

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08 3000 .