Bei allen Eingaben sind die vorstehenden Nummern anzugeben.

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Frankfurt a. M , den

Paulsplatz 9. y

(^)emäß § 3 der Gewerbesteuer-Ordnung vorn 19. Februar 1904 und des^Orts- statrlts voin 1. Februar 1889 über die Benutzung der städtischen Wasserleitung zum Privat-

A

, . >9.auU18SR 5.

gebrauche, sowie oer

1909

en vom 19. Februar 1904 betr. Kehrichtabfuhr und sr 19^

?.M. / ?.... Pf Gewerbesteuer,

jWl. Februar 1906

Kanalbenutzung sind Sie stir das Steuerjahr 19/j nach umstehender Ausstellung veranlagt mit

M. ^" 2 .. Pf.

Pf. Kehrichtabfuhrgebühr,

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2 .. M. . 22 . Pf. Kanalbenutzuugsgebühr,

und

M. .Pf. Waffergeld.

Die Abgaben sind in vierteljährlichen Raten an die Steuerzahlstelle. L . zu zahlen,

von der Ihnen demnächst der Steuerzettel zugeheu wird.

Einsprüche gegen die Veranlagung sind nach 8 69 des Kommunalabgabengesetzes vorn

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14. Juli 1893 binnen einer Frist von 4 Wochen vom Tage der Zustellung dieser Benachrichtigung

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an bei. uns schristlich oder mündlich in den Arntsräurnen, Panlsplatz 9, /.. ,n . Stock, Zimmer

')lx./ anzubringen.

Durch den Einspruch wird die Verpflichtung zur Zahlung nicht aufgeschoben. (§ 75 des Kommunnlabgabengesetzes.)

Der Magistrat, Mechnei-Amt:

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Gegen Zuftellungsbescheiuiguug.

Form. 141. V. & El. 3. (w. 3000