Bei allen Eingaben sind die vorstehenden Nummern anzugeben.
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Frankfurt a. M , den
Paulsplatz 9. y
(^)emäß § 3 der Gewerbesteuer-Ordnung vorn 19. Februar 1904 und des^Orts- statrlts voin 1. Februar 1889 über die Benutzung der städtischen Wasserleitung zum Privat-
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, . >9.auU18SR— 5.
gebrauche, sowie oer
1909
en vom 19. Februar 1904 betr. Kehrichtabfuhr und sr 19^
?.M. / ?.... Pf Gewerbesteuer,
jWl. Februar 1906
Kanalbenutzung sind Sie stir das Steuerjahr 19/j nach umstehender Ausstellung veranlagt mit
M. ^" 2 .. Pf.
Pf. Kehrichtabfuhrgebühr,
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2 .. M. . 22 . Pf. Kanalbenutzuugsgebühr,
und
M. .Pf. Waffergeld.
Die Abgaben sind in vierteljährlichen Raten an die Steuerzahlstelle. L . zu zahlen,
von der Ihnen demnächst der Steuerzettel zugeheu wird.
Einsprüche gegen die Veranlagung sind nach 8 69 des Kommunalabgabengesetzes vorn
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14. Juli 1893 binnen einer Frist von 4 Wochen vom Tage der Zustellung dieser Benachrichtigung
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an bei. uns schristlich oder mündlich in den Arntsräurnen, Panlsplatz 9, /.. ,n . Stock, Zimmer
')lx./ anzubringen.
Durch den Einspruch wird die Verpflichtung zur Zahlung nicht aufgeschoben. (§ 75 des Kommunnlabgabengesetzes.)
Der Magistrat, Mechnei-Amt:
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Gegen Zuftellungsbescheiuiguug.
Form. 141. V. & El. 3. (w. 3000