4. November 1909.
Hier.
An den
Magistrat
Rechneiamt
Einspruch
der Senekeabergischen Naturforschenden Gesellschaft zu Frankfurt a. M., Viktoria-Allee 7 betr. Heranziehung zum Wassergeld Be:. 26 NS 25193 1
Laut Zuschrift vom 7. d. M. sollen wir für die Wohnung unseres Hausmeisters Diegel zum Wassergeld mit Jährlich M. 15.- herangezogen werden. Wir sehen uns genötigt, gegen diese Heranziehung Einspruch einzulegen, da das Wasser für die Wohnung des Hausmeisters einschliesslich des Bades nach einem Wassermesser bezogen und berechnet wird, sodass eine nochmalige Berechnung eines Pauschalbetrages nicht angängig sein dürfte.
Der I. Direktor
der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft:
Zv