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Bei allen Eingaben sind die vorstehenden Nummern anzugeben.
Frankfurt a. M , den
Paulsplatz 9.
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(^)emäß § 3 der Gewerbesteuer-Ordnung vorn 19. Februar 1904 und des^Orts-
statuts vorn 1. Februar 1889 über die Benutzuirg der städtischen Wasserleitung zum Privat- 19. Juli 1898 — 5. Januar 1909
gebrauche, sowie der Gebührenordnungen vorn 1 9. Februar 1904 betr. Kehrichtabfuhr und
2. Februar 1906
Kr ralbenutzung sind Sie für das Steuerjahr 19.nach umstehender Ausstellung veranlagt mit
M. .* Pf. Gewerbesteuer,
.r.M..
Pf. Kehrichtabfuhrgebühr,
.r.M..'.
Pf. Kanalbeuutzuugsqebühr,
und
..M. .:.
.Pf. Wassergeld.
Die Abgaben sind in vierteljährlichen Raten an die -Lteuerzahlstelle. zu zahlen,
von der Ihnen demnächst der Steuerzettel zugehen wird.
Einsprüche gegen die Veranlagung sind nach § 69 des Kommunalabgabengesetzes vom
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14. Juli 1893 binnen einer Frist von 4 Wochen voin Tage der Zustellung dieser Benachrichtigmig an bei uns schriftlich oder mündlich in den Amtsräumen, Paulsplatz 9, j£. .?jjL Stock, Zimmer
Durch den Einspruch wird die Verpflichtung zur Zahlung nicht aufgeschoben. (§ 75 des Kommunalabgabengesetzes.)
Der Magistrat, Mechnei-Amt:
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Gegen Zuftellungsbefcheiuigung
Form. 141. 33. & Gl. 3. 09. 3000