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Bei allen Eingaben sind die vorstehenden Nummern anzugeben.

Frankfurt a. M , den

Paulsplatz 9.

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(^)emäß § 3 der Gewerbesteuer-Ordnung vorn 19. Februar 1904 und des^Orts-

statuts vorn 1. Februar 1889 über die Benutzuirg der städtischen Wasserleitung zum Privat- 19. Juli 1898 5. Januar 1909

gebrauche, sowie der Gebührenordnungen vorn 1 9. Februar 1904 betr. Kehrichtabfuhr und

2. Februar 1906

Kr ralbenutzung sind Sie für das Steuerjahr 19.nach umstehender Ausstellung veranlagt mit

M. .* Pf. Gewerbesteuer,

.r.M..

Pf. Kehrichtabfuhrgebühr,

.r.M..'.

Pf. Kanalbeuutzuugsqebühr,

und

..M. .:.

.Pf. Wassergeld.

Die Abgaben sind in vierteljährlichen Raten an die -Lteuerzahlstelle. zu zahlen,

von der Ihnen demnächst der Steuerzettel zugehen wird.

Einsprüche gegen die Veranlagung sind nach § 69 des Kommunalabgabengesetzes vom

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14. Juli 1893 binnen einer Frist von 4 Wochen voin Tage der Zustellung dieser Benachrichtigmig an bei uns schriftlich oder mündlich in den Amtsräumen, Paulsplatz 9, j£. .?jjL Stock, Zimmer

Durch den Einspruch wird die Verpflichtung zur Zahlung nicht aufgeschoben. (§ 75 des Kommunalabgabengesetzes.)

Der Magistrat, Mechnei-Amt:

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Gegen Zuftellungsbefcheiuigung

Form. 141. 33. & Gl. 3. 09. 3000