13. September 1905.
An
das Gräflich vor. Schönborn 1 sehe Rentamt zu
II e u s g n s t a' n m .
Im Besitze der verehr lieben Zuschrift vom 9. ^'s. Mts. beehren wir uns, Ihnen für die gütige Erlaubnis, die dem Gräflichen Rentamt unterstellten Ländereien, Gewässer und Waldungen zu betreten sowie für die freundliche Zusen düng der zehn Erlaubnisscheine für unsere wissenschaftlichen Beamten, unseren verbindliebsten Dnnb auszusprechen.
Mit ausgezeichneter Hochachtung die Direktion
der Senckenbcrgischen Haturforschenden Gesellschaft
u • i . d. IT.