13. September 1905.

An

das Gräflich vor. Schönborn 1 sehe Rentamt zu

II e u s g n s t a' n m .

Im Besitze der verehr lieben Zuschrift vom 9. ^'s. Mts. beehren wir uns, Ihnen für die gütige Erlaubnis, die dem Gräflichen Rentamt unterstellten Ländereien, Gewässer und Waldungen zu betreten sowie für die freundliche Zusen düng der zehn Erlaubnisscheine für unsere wissenschaftli­chen Beamten, unseren verbindliebsten Dnnb auszusprechen.

Mit ausgezeichneter Hochachtung die Direktion

der Senckenbcrgischen Haturforschenden Gesellschaft

u i . d. IT.