SCHENDEN GESELLSCHAFT ganz ergebenst, GROSSHERZOGLICHES MINISTERIUM der Finanzen, Abteilung für Forst-und Cameralverwaltung, wolle den Beamten und Dozenten der Gesellschaft zum Sammeln von Pflanzen, sowie von Reptilien, Amphibien und niederen Tieren, einschliesslich der niederen Süsswassertiere das ungehinderte Betreten der GROSSHERZOGLICHEN DOMANIALWALDUNGEN einschliesslich der Heegen unter dem Vorbehalt gestatten, dass für etwa stattfindende Beschädigungen Ersatzzahlung nach der Begutachtung der GROSSHERZOGLICHEN FORSTAEMTER und 0BERF0ERSTERE1 EN geleistet wird.
Auch bittet die Direction ergebenst die Zustimmung der betreffenden Gemeindevorstände zur gleichmässigen Vergünstigung erwirken zu wollen, sofern unsere Beamten und Dozenten auch Gemeindewaldungen zu dem angeführten wissenschaftlichen Zweck zu betreten genötigt sind.
Diese Erlaubniss wird für folgende Personen nachgesucht:
Dr. AUGUST KNOBLAUCH, I.Director der SENCKENBERGISCHEN NATURFORSCHENDEN GESELLSCHAFT.
Dr. Fritz Römer,Kustos des SENCKENBERGISCHEN NATURHISTORISCHEN MUSEUMS. Dr.Johann Guide Sektiniar des SENCKENBERGISCHEN NATURHISTORISCHEN
MUSEUMS.
Prof-Dr. Martin Möbius Sektiniar des SENCKENBERGISCHEN NATURHISTORISCHEN MUSEUMS.