SCHENDEN GESELLSCHAFT ganz ergebenst, GROSSHERZOGLICHES MINISTERIUM der Finanzen, Abteilung für Forst-und Cameralverwaltung, wolle den Beamten und Dozenten der Gesellschaft zum Sammeln von Pflanzen, sowie von Reptilien, Amphibien und niederen Tieren, einschliesslich der nie­deren Süsswassertiere das ungehinderte Betreten der GROSSHERZOGLICHEN DOMANIALWALDUNGEN einschliesslich der Heegen unter dem Vorbehalt ge­statten, dass für etwa stattfindende Beschädigungen Ersatzzahlung nach der Begutachtung der GROSSHERZOGLICHEN FORSTAEMTER und 0BERF0ERSTERE1 EN geleistet wird.

Auch bittet die Direction ergebenst die Zustimmung der be­treffenden Gemeindevorstände zur gleichmässigen Vergünstigung erwir­ken zu wollen, sofern unsere Beamten und Dozenten auch Gemeindewal­dungen zu dem angeführten wissenschaftlichen Zweck zu betreten genö­tigt sind.

Diese Erlaubniss wird für folgende Personen nachgesucht:

Dr. AUGUST KNOBLAUCH, I.Director der SENCKENBERGISCHEN NATUR­FORSCHENDEN GESELLSCHAFT.

Dr. Fritz Römer,Kustos des SENCKENBERGISCHEN NATURHISTORISCHEN MUSEUMS. Dr.Johann Guide Sektiniar des SENCKENBERGISCHEN NATURHISTORISCHEN

MUSEUMS.

Prof-Dr. Martin Möbius Sektiniar des SENCKENBERGISCHEN NATUR­HISTORISCHEN MUSEUMS.