Frankfurts und des Regierungsbezirkes Wiesbaden ein wesentlich grösserer Raum angewiesen werden soll, wie es in dem jetzigenn Museumsbau möglich gewesen ist. Zur Durchführung dieses Planes
ist die Ergänzung der vorhandenen, zum teil defekten Sammlung,
Lt/vn y
und die Herrichtung einer völlig neuenyder Tiere und Pflanzen
unserer engeren Heimat notwendig.
Um hierzu das nötige wissenschaftliche {Material beschaf fen zu können,bittet die Direction der Senckentjergischen Natur- forschenden Gesellschaft, EUER HOCHWOHLGEBORENjganz ergebenst, ihren Beamten und Dozenten zum Sammeln von PflaJizen, sowie von Reptilien, Amphibien und niederen Tieren, einschliesslich der niederen Süsswassertiere das ungehinderte Betreten sämmtlieher Waldungen einschliesslich der Heegen des Regierungsbezirkes Wiesbaden, sowie das Betreten der verbotenen Wece und Ufer, unter dem Vorbehalt zu gestatten, dass für etwa s|attfindende Be Schädigungen Ersatzzahlungen nach der Begutachtung der zuständigen Behörden geleistet wird. j
Auch bittet die Direction ergebenst die{Zustimmung der betreffenden Gemeinde Vorstände zur gleichmässj^en Vergünstigung erwirken zu wollen, sofern von Beamten .und Dozenten auch GemeindeWaldungen etc. zu dem angeführten wissenschaftlichen Zwecke zu betreten genötigt sind.
Diese Erlaubnis wird für folgende Personen nachgesucht: DR. AUGUST KNOBLAUCH, I. .Director der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft
Dr F.ROEMER, Kustos des Senckenbergischen Naturhist. Museums.