Mitglied der Gesellschaft ist Jeder, der ihre Zwecke durch eineu Jahresbeitrag von 11 fl. fördert; er hat als solches freien Zutritt zu allen Vorlesungen, sowie zu den wissenschaftlichen Sitzungen, ferner das Recht, die Sammlungen täglich besuchen, Fremde einführen und aus den vereinigten Bibliotheken Bücher entleihen zu können.
Die Senckenbergische naturforschende Gesellschaft hat leider während der letzten Jahre eine bedeutende Anzahl ihrer älteren Mitglieder durch den Tod verloren; auch haben die politischen Ereignisse ihre schädlichen Einflüsse auf die Mitgliederzahl geltend gemacht, und es erwächst aus all diesen Umständen das Bediirfniss und der Wunsch ihr wieder neue Mitglieder zu gewinnen.
So erlauben sich die Unterzeichneten im Auftrag der Generalversammlung der Gesellschaft auch an Ew. Wohlgeboren, im Vertrauen auf Ihre Theilnahme au allen Bestrebungen im Interesse und zur Ehre Frankfurts, die ergebenste Einladung zu richten, als Mitglied der naturforschenden Gesellschaft beizutreten, um auch Ihrerseits die schönen Zwecke derselben zu fördern.
Indem wir schliesslich bemerken, dass Ihnen demnächst das Mitgliederbuch der Gesellschaft vorgelegt werden wird, bitten wir Sie, durch Ihre Einzeichnung uns Ihren Beitritt erkennen geben zu wollen und verharren mit ausgezeichneter Hochachtung,
Ew. Wohlgeboren
ergebenste
Frankfurt a. M., den 20. Februar 1869.