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Nachdem der auf eine allgemeine Aenderung der Statuten abzielende Entwurf vorerst nicht zur Annahme gelangt ist, erübrigt nun die for­male Feststellung der nothwendigen, unserer Gesellschaft auferlegten Aen- derungen und Zusätze in unseren bisherigen Statuten. Die zu diesem Zweck zu machende Vorlage kann nur bei Anwesenheit von zwei Drit- theilen der Mitglieder zur gültigen Abstimmung gebracht werden, und Sie sind daher dringend eingeladen, in der hierzu bestimmten Sitzung

Freitag den 21. Juni, Nachmittags 5 Ulir

im grossen Hörsaal der Gesellschaft

sich einzufinden, um diese Angelegenheit zum endlichen unerlässlichen Austrag zu bringen.

Frankfurt a /M. den 17. Juni mi.

Die Direction der SeuckenD. natnrf. Gesellschaft

und in deren Namen

IV, Ponticli , d. Z. erster Director.