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Nachdem der auf eine allgemeine Aenderung der Statuten abzielende Entwurf vorerst nicht zur Annahme gelangt ist, erübrigt nun die formale Feststellung der nothwendigen, unserer Gesellschaft auferlegten Aen- derungen und Zusätze in unseren bisherigen Statuten. Die zu diesem Zweck zu machende Vorlage kann nur bei Anwesenheit von zwei Drit- theilen der Mitglieder zur gültigen Abstimmung gebracht werden, und Sie sind daher dringend eingeladen, in der hierzu bestimmten Sitzung
Freitag den 21. Juni, Nachmittags 5 Ulir
im grossen Hörsaal der Gesellschaft
sich einzufinden, um diese Angelegenheit zum endlichen unerlässlichen Austrag zu bringen.
Frankfurt a /M. den 17. Juni mi.
Die Direction der SeuckenD. natnrf. Gesellschaft
und in deren Namen
IV, Ponticli , d. Z. erster Director.