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»»Erhebt jemand Widerspruch?»»

Es meldet sich eins der 60 Verwaltungs-Mitglieder: Herr Dr. Ph. SIEDLER, um, wie er ausdrücklich betont, nicht einen sachlichen Einwand, sondern nur eine formale Anfrage

vorzubringen: Er hätte im Hinblick auf die bewährten alten

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töVEBMANNs

Mitglieder der Verwaltung es für wünschenswert gehalten, dass die Angelegenheit ausser vom Gremium der Direktion noch der

t dafür zu.

gesamten »Verwaltung»» vorher zur Beratung vorgelegt worden

1 weiterge-

wäre.

s und nach

Der I. Direktor unterrichtet ihn, dass (ebenso wie

in anderen Vereinen) die Geschäftsführung nicht der Verwal-

auch für eine

tung, sondern dem Vorstand obliegt, d. h. der Direktion,

e, für

deren Mitglieder selber seit 20 und sogar seit 30 Jahren

d. h. solche,

der »Verwaltung» angehören. Im besonderen ist die Statuten- ^

tschland

änderung nach den Satzungen eine ausschliessliche Angelegen­heit der Mitgliederversammlung, in der ja jedes Verwaltungs-

nationalen

mitglied Sitz und Stimme hat. Das Vorgehen des Vorstandes,

s sich mit

der sich in allen Fragen der Übergangszeit von Juristen hat

ie endlich

beraten lassen, entspricht durchaus den Satzungen. Aber auch

aus anderen Gründen ist es so das allein Richtige und Mögli-

fte zur ver-

che, zumal die Direktion in ununterbrochener vertrauensvoller

Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde in allen diesen Fra-

und

gen gehandelt hat.

cerrates

Nach dieser Antwort stellt der Vorsitzende die

Frage:

»Enthält sich jemand der Stimme?»

iäerungen

Auf diese Frage meldet sich niemand, und der I.

Direktor stellt fest:

:e:

dass in unserer Gesellschaft Einstimmigkeit über die

dass in unserer Gesellschaft Einstimmigkeit über die