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»»Erhebt jemand Widerspruch?»»
Es meldet sich eins der 60 Verwaltungs-Mitglieder: Herr Dr. Ph. SIEDLER, um, wie er ausdrücklich betont, nicht einen sachlichen Einwand, sondern nur eine formale Anfrage
vorzubringen: Er hätte im Hinblick auf die bewährten alten
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töVEBMANN’s
Mitglieder der Verwaltung es für wünschenswert gehalten, dass die Angelegenheit ausser vom Gremium der Direktion noch der
■t dafür zu.
gesamten »Verwaltung»» vorher zur Beratung vorgelegt worden
1 weiterge-
wäre.
■s und nach
Der I. Direktor unterrichtet ihn, dass (ebenso wie
in anderen Vereinen) die Geschäftsführung nicht der Verwal-
•auch für eine
tung, sondern dem Vorstand obliegt, d. h. der Direktion,
e—, für
deren Mitglieder selber seit 20 und sogar seit 30 Jahren
d. h. solche,
der »Verwaltung» angehören. Im besonderen ist die Statuten- ^
tschland
änderung nach den Satzungen eine ausschliessliche Angelegenheit der Mitgliederversammlung, in der ja jedes Verwaltungs-
nationalen
mitglied Sitz und Stimme hat. Das Vorgehen des Vorstandes,
s sich mit
der sich in allen Fragen der Übergangszeit von Juristen hat
ie endlich
beraten lassen, entspricht durchaus den Satzungen. Aber auch
aus anderen Gründen ist es so das allein Richtige und Mögli-
fte zur ver-
che, zumal die Direktion in ununterbrochener vertrauensvoller
Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde in allen diesen Fra-
und
gen gehandelt hat.
cerrates
Nach dieser Antwort stellt der Vorsitzende die
Frage:
»Enthält sich jemand der Stimme?»
iäerungen
Auf diese Frage meldet sich niemand, und der I.
Direktor stellt fest:
:e:
dass in unserer Gesellschaft Einstimmigkeit über die
dass in unserer Gesellschaft Einstimmigkeit über die