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»Erhebt jemand Widerspruch?»
Es meldet sich eins der 60 Verwaltungs-Mitglieder: Herr Dr. Ph. SIEDLER, um, wie er ausdrücklich betont, nicht einen sachlichen Einwand, sondern nur eine formale Anfrage vorzubringen: Er hätte im Hinblick auf die bewährten alten »
Mitglieder der Verwaltung es für wünschenswert gehalten, dass die Angelegenheit ausser vom Gremium der Direktion noch der gesamten »Verwaltung» vorher zur Beratung vorgelegt worden
wäre.
Der I. Direktor unterrichtet ihn, dass (ebenso wie 1
in anderen Vereinen) die Geschäftsführung nicht der Verwaltung, sondern dem Vorstand obliegt, d. h. der Direktion, deren Mitglieder selber seit 20 und sogar seit 30 Jahren der »Verwaltung» angeboren. Im besonderen ist die Statutenänderung nach den Satzungen eine ausschliessliche Angelegenheit der Mitgliederversammlung, in der Ja Jedes Verwaltungsmitglied Sitz und Stimme hat. Das Vorgehen des Vorstandes, der sich in allen Fragen der Übergangszeit von Juristen hat beraten lassen, entspricht durchaus den Satzungen. Aber auch | aus anderen Gründen ist es so das allein Richtige und Mögli- | che, zumal die Direktion in ununterbrochener vertrauensvoller j Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde in allen diesen Fragen gehandelt hat.
Nach dieser Antwort stellt der Vorsitzende die
Frage:
i
»Enthält sich Jemand der Stimme?»
Auf diese Frage meldet sich niemand, und der I. Direktor stellt fest:
dass in unserer Gesellschaft Einstimmigkeit über die-