der

Administration

der

Senckenbergischen Stiftung.

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ra/t,

Januar /^10.

1. ) Festsetzung der Selbstkosten für Unterhaltung eines Pfründners

auf Mk . 1800.- pro Jahr.

2. ) Verzinsung der Pfründnerkapitalien,wie im Jahre 1804 beschlossen

mit 3 %.

3. ) Bemessung der Zahl der Pfründner nach den Zinserträgnissen unter

Berücksichtigung der unter 1 festgesetzten Verpflegungslosten.

4. ) Zinsüberschüsse werden so lange zum Kapital geschlagen , bis die

Zinsen des vermehrten Kapitals zur Unterhaltung eines weiteren Pfründners ausreichen.

5. ) Da die Brönner-Stiftung als Erbin der Graeffendeich und Kröger -

Stiftung testamentarisch eingesetzt ist,sollen die Zinsertrag - nisse dieser 3 Stiftungen künftig vereinigt werden und danach die Pfründnerzahl bemessen werden.

Für die Richtigkeit der Abschrift !

Hospitalmeister.