der
Administration
der
Senckenbergischen Stiftung.
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ra/t,
Januar /^10.
1. ) Festsetzung der Selbstkosten für Unterhaltung eines Pfründners
auf Mk . 1800.- pro Jahr.
2. ) Verzinsung der Pfründnerkapitalien,wie im Jahre 1804 beschlossen
mit 3 %.
3. ) Bemessung der Zahl der Pfründner nach den Zinserträgnissen unter
Berücksichtigung der unter 1 festgesetzten Verpflegungslosten.
4. ) Zinsüberschüsse werden so lange zum Kapital geschlagen , bis die
Zinsen des vermehrten Kapitals zur Unterhaltung eines weiteren Pfründners ausreichen.
5. ) Da die Brönner-Stiftung als Erbin der Graeffendeich und Kröger -
Stiftung testamentarisch eingesetzt ist,sollen die Zinsertrag - nisse dieser 3 Stiftungen künftig vereinigt werden und danach die Pfründnerzahl bemessen werden.
Für die Richtigkeit der Abschrift !
Hospitalmeister.