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§ 3.
Zum Antrag des Verwaltungsausschusse für das Bürgerhospital wird/>beschlossen s /
vom 31. V. ob. aass eine Abgabe der Pfründner an die Stadt aus historischen Gründen und. wegen, der mit den Pfründnern grössten= teils abgeschlossenen Verträge nicht angängig erscheint . Es soll dagegen ein Antrag an d,ie Stadt gerichtet werd,en y nach dem die Pfründner y wie beim Versorgungshause vom Wohlfahrtsamt ein= gewiesen werden und, dasselbe die Unterhaltungskosten d.er Pfründe ner im Bürgerho Spital übernimmt.