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Der verehr Hohen Administration

beriohte ioh ergebenst , dass trotz der letshin durch Herrn Geheimrat Ebenau schriftlich erfolgten Warnung an den Pfründner Lutherinach mir gemaohter Meldung Luther sioh wieder mehrfacher ernster Verstosse gegen die Hausordnung hat zu Schulden kommen lassen. Pfründner St oll legt die beigefügte gerichtliche Vorlas düng vor y nach welcher ihn Luther wegen wörtlioher Beleidigung seines Sohnes verklagt hat. Stoll will eine derartige Besohul= digung nicht ausgesprochen haben. Sie beruhe wahrscheinlich auf irgend ein Geschwätz der Pfründner, für das er keinerlei Verantwortung übernehmen könne.

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Ferner sind durch Luther nachweislich Wanzen in das Haus eingesohleppt worden , deren vollständige Beseitigung ansohei »

nend noch nioht gelungen ist. Hach bei mir angebrachter Beschwert

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de ( ob ioh zu deren Annahme noch berechtigt bin t weiss ich nicht

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sind naoh ßestgestellter Befundsaufnahme etwa 90 tanzen im Bett

des Pfründners Beyer in einem Haufen auf dem Bettuoh aufgefuns

den worden. Beyer sprach zu mir den Verdacht aus t dass Luther

ihm dieselben aus gohikane fieimlioh in sein Bett gesetzt hätte.

Ich habe mioh nioht für berechtigt gehalten in di&sen Angele

genheiten selbst einzugreifen t halte es aber im Interesse unse »

rmrf Pfründneranstatt und vor allen Dingen zum Wohlbefinden der

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Pfründner selbstjfur unbedingt erforderlioh , dass über die Pfründ ner selbst wieder Aufsicht und eine strengere Kontrolle ausgeübt

wird.

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Hochachtungsvoll ergebenst

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Verwaltungs Direktor,

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