4 ~

zigung und Sorgfalt zu Abwendung der Unglücksfälle, welche einen jeden seßhaften Mitbürger allzuempfindlich treffen könnten, gnädigst entschlossen, diese Brandvcrsicherungs- Anstalt wiederum in einen, den ' itzigen Verhältnissen angemessenen zweckmäsigen Gang zu leiten, und unter Unscrm höchsten Schuhe und Ansehen für Unsere gesamuile Kur- lande gegenwärtige Verordnung zu errichten»

Die guten Wirkungen, welche aus dem *), seit dein Jahr 1780 schon bestandenen gesellschaftlichen Institut sich offenbar vor Augen gelegt haben, sind allenthalben anerkannt, und bürgen dafür, daß ein jeder Eigenthümer nicht nur mit voller Bereitwilligkeit diesen gegenwärtigen Anstalten die Hände bieten, sondern auch die dabei leüi- glich zum Grund liegende landesväterliche Absicht zur Aufnahme und Wohlfahrt des Landes dankbar erkennen werde.

*) in den vorhin Äurmaynzischen Landen

In dieser gnädigsten Zuversicht finden Wir überflüßig, die vielfältigen Vorthclle weirlänfig anzuführen, welche sowohl ein jeder Hausbesitzer für sich, als auch insbesondere das gemeine Wesen aus dergleichen gemeinschaftlichen Verbindungen zu erwarten hat»