Abdruck
* der
Kurfürstlichen Reichs - Erzkanzlerischen
Feuer - Assekuranz - Ordnung
vom 27. I u n y 1804.
Welche nun in allen
Fürstlich - Primatischen Landen
cingeführt ist,
u,,V worauf, nach der unterm 28. July 1807. durch den Druck bekannt gemachte» Landesherrlichen höchsten Verordnung, die für die Stadt Frankfurt und die dazu gehörige auch weiter benannte Ortschaften gnädigst angeordnete Special - Brand - Assekuranz - Direclion angewiesen worden,
mit Anlagen Litt. A. B. C. D.. E. F. und G-.
und i«it einigen, den hiesigen Lokal-Verhältnissen angemessenen, an den gehörigen Stellen .
eingeschalteten Bemerkungen.
M i t Höchster Genehmigung.
Frankfurt am Main 1807.
bei Varrenrrapp und Wenner.
(Preiß 12 Kreutzer)