Erläuterungen unb Beengungen.

Unfere Preife oerftetjen (1dl ftets nur für fieferung ber ermähnten Arbeiten unb finb, roo nicht ausbrücklich anbers bemerkt, ausgefchloffen:

TTIaurer», Steinmeß», Glafer», Schreiner», Spengler», IDeißbinber», 3immerer=, Tape» zierer» unb allefonftigenTIebenarbeiten unbfieferungen,ebenfoTräger,Stänberu.bgl. Eifenteile roerben, fofern ber Anfcßlag nicht anberes aufroeift, ftets nur mit ein» maligem Grunbanftricß oerfeßen geliefert.

Imllebrigen Derfteßen (ich unfere Preife, wenn im Koftenooranfcßlag nicht ausbrücklidi ausgefchloffen, für fieferung:

frei Bauftelle einfd)lie(ilid) fertiger Hlontage.

3ur Tflontage erforberliche öerüfte, Abbeckungen, Aufzugsoorricßtungen unb ber» gleichen finb baufeitig koftenlos für uns zu ftelien bezro. zu liefern, ebenfo erforberlichen Falles eine Bauhütte.

Etroa für bie Ausführung non TTIontagearbeiten erforberliche Beleuchtung ift baufeitig koftenlos für uns zu liefern.

fieferungen nach bem Auslanb Derfteßen fich immer frei Bahnhof Frankfurt a. TTI. excl. Fracht, Frachtfpefen, 3oll unb 3ollfpefen, es fei benn im üoranfcßlag ausbrücklich eine anbere fieferungsart Dorgefehen.

Alle Senbungen gehen oon bem Augenblick ber Uebergabe an ben Frachtführer behufs IDeiterbeförberung auf Rechnung unb Gefahr ber Befteller bezro. bes Empfängers, ganz gleich, ob bie fieferung ab Frankfurt a. TTI., frachtfrei Seehafen, frachtfrei unDer» zollt Beftimmungshafen ober frei Derroenbungsftelle erfolgt. Die Transportoerficherung ober folche gegen Bruch», Feuer», Sturm» ober fonftige Elementarfcßäben unb bie Aaft» Pflicht für berartige Schäben für bie oon uns gemachten fieferungen liegen bem Befteller ob. Sämtliches Derpackungsmaterial Derbleibt unfer Eigentum.

3ahlungsbebingungen unterliegen jeweiliger, befonberer Dereinbarung. fieferfriften rechnen ftets Dom Eingangstage ber Beftellung bezro. Erhalt ober möglicher Aufnahme [ärmlicher Ausführungsmaße bezro. oom Tage ber Genehmigung ber Detailzeichnungen, Rlobelle, TTTufter etc. ab. Sinb am Gingangstage ber Beftellung 3eichnungen noch nicht klargeftellt bezro. genehmigt ober können bie genauen Aus» führungsmaße noch nicht gegeben ober aufgenommen roerben, fei es nun für bas Ge» famtobjekt ober auch nur für einen Teil bes betreffenben Auftrages, fo fchiebt fich ber Fertigftellungs» ober fiefertermin entfprechenb hinaus unb zroar jeroeils entroeber für bas Ganze ober ben betreffenben Teil ber Arbeit.

üorausfeßung für eine Einhaltung oon fieferterminen ift ferner, baß bie jeweiligen baulichen Derßältniffe bezro. bie mit unferen Arbeiten zufammenbängenben Bauarbeiten eine rechtzeitige Inangriffnahme unb ungehinberte Fortführung unferer TTIontagearbeiten zulaffen; anbernfalls oerlängert fich unfer Termin jeroeilig um bie Frift bis zur fpäteren Inangriffnahme bezro. um bie Frift ber Behinberung.

Ferner roirb ber Fertigftellungs» ober fiefertermin entfprechenb hinaus gefchoben im Falle unb im Umfange ber Dauer:

eines Streikes ober Sperre ber Arbeiter in unferen Betrieben foroobl als aud] benjenigen unferer niateriallieferanten, ferner infolge Eintretens ber als höhere Geroalt bezeicß» neten Greigniffe, roozu auch RTobilmachungen, Kriegsfall, Gpibemien etc. rechnen. Das Gleiche gilt bei Triangel an Rohmaterial, Störungen im eigenen Betrieb ober bemjenigen ber Cieferanten, ferner bei IDaggonmangel.

Für bie 6üte unferer Arbeiten übernehmen roir, fachgemäße Beßanblung Dorausgefeßt, eine Garantie Don 2 Jahren oom Tage ber Ablieferung bezro. Fertigftellung an gerechnet in ber TPeife, baß roir alleroährenb biefer 3eit nachweislich infolge Derroenbung fchlechten ITTa» terials ober fehlerhafter Ausführung entftanbenen TTTängel auf unfere Koften befeitigen, ohne im übrigen für irgenbroelche fonftige Koften ober Scßabenerfaßforberungen aufzukommen.

Don ber Garantie ausgefchloffen finb biejenigen Teile, welche einer naturgemäßen Abnußung unterworfen finb ober roelcße infolge unfadigemäßer Beßanblung ober Ein» roirkungen höherer Geroalt reparatur» bezro. erfaßbebürftig geworben finb.

IDirb bie Anlieferung Don Arbeiten zu einem 3eitpunkte oerlangt, roelcßer fpeziell für empfinblicße Teile in Rückficßt auf bas Ausfüßrungsftabium ber betreffenben Bauftelle als Derfrüßt bezeichnet roerben muß, fo erlifcßt jegliche Garantie unfererfeits für etroaige, aus biefer Anorbnung refultierenbe birekte ober inbirekte Schäbigungen unferer Arbeiten.

Skizzen, 3eicßnungen, TTTufter, TTTobelle etc., hinficßtlicß berer roir uns bis zum Empfang ber Beftellung alle Rechte oorbeßalten, finb uns im Falle anberroeitiger Der» gebung ber betreffenben Arbeit ungefäumt zurückzufenben.

Erfüllungsort für fieferung unb 3aßlung ift für beibe Teile Frankfurt a. TTI., wenn nicht anbers oereinbart.

Preife

JTTontage

BusianDs»

fieferungen

Derfanb

Derfidterung

Derpackung

3atjlungs«

Beengungen

Cieferfrift

6arantie

Skizzen, 3eid]nungen, Illufter etc.

Crfüllungsort