§ 21 .

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Es wird zur Kenntnis gebracht»dass die Räumung des west= liehen Teiles des alten Stiftungsgeländes beendet ist und nunmehr Beschluss zu fassen ist,an welcher Stelle das Grabmal des Stifters aufzustellen sei,ob «»KVorbau, im Gar= ten oder in der Kirche.

Es wird beschlossen,zunächst durch eine Augen= scbeins-Einnahme festzustellen,welcher Platz der Geeigneste ist und von der Firma AmbriUXTs einstweilen einen Voranschlag einzufordern über die Kosten der Wiederherstellung der völlig verrosteten eisernen Tore unter Nachbildung eine dritten Tores.