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trostlosen Eindruck von der Fähigkeit des Herrn Staatssekretärs hinterlassen.
„Am Schlüsse von dessen Darlegung stehen sogar die Worte:
,Es handelt sich nicht um Anklage n gegen den berühmten Gelehrten, auch soll sein wissenschaftlichles Verdienst im Urteil der Öffentlichkeit nicht herabgesetzt werden.'
„Wenn also keinerlei Anklage gegen den Ge- lehrten vorliegt: warum hat dann der Staatssekretär seine Entlassung gefordert?
„Oder wenn Hr. Dr. Oscar Rodrigues Al- ves seine Entlassung aus Grund einer bewiesenen Anklage verlangt hat, weshalb fchlietzt er dann seine Darlegung in einer Anwandlung von Zagen mit obigen entschuldigenden Worten?
„Entweder ist Or. v. Jhering in der Tat schuldig und seine Verfehlungen verdienen volle Sühne, oder seine Schuldbarkeit ist nicht gehörig erhärtet, und dann hat die Regierung ungerecht und übereilt gehandelt.
„Im elfteren Falle hätte die Entlassung im Interesse der Verwaltung geschehen müssen; im zweiten ist der Trostschnörkel der Proklamation von Or. v. Jherings Ge Idfyx tenbedeutung mehr als unzulänglich — er ist lächerlich.
„Befremden aber mutz es, datz die Regierung über zwanzig Jahre hindurch einen nachlässigen Verwalter in seinem Amte belassen haben sollte, um ihn dann, mir nichts, dir nichts, ohne die leiseste Rücksichtnähme und aus nicht klar dargelegten Gründen zu verabschieden.
„Wird jedoch die Regierung in gewissen bekannten Fällen von 'Gesetzwidrigkeiten staatlicher Beamter mit gleicher Strenge verfahren? Wenn der Herr Staatssekretär ’bes Innern wenigstens seine administrativen Untersuchungen verallge-